
DIE REVOLUTION DES AKKREDITIVS
Um Transaktionen im internationalen Handel abzusichern bieten Banken Akkreditive (Letter of Credit, L/C) an.
Der Prozess für ein Akkreditiv ist in den “Uniform Customs and Practice for Documentary Credits” (ERA) festgelegt und wird in mehr als 175 Ländern von Banken verwendet. Das Verfahren hat sich seit Jahrhunderten wenig verändert und wird weitgehend manuell ausgeführt. Es ist papierlastig, langsam, fehleranfällig, zeitaufwändig und teuer.
Akkreditive werden überwiegend von Verkäufern zur Risikominimierung gewünscht und eingesetzt.

Erfüllt der Käufer die Anforderungen der Bank für ein Akkreditiv nicht, lehnt die Bank die Finanzierung des Handels ab.
Statistisch gesehen werden weltweit 11% aller angefragten Absicherungen oder Finanzierungen für globale Handelsgeschäfte von den Banken abgelehnt. Dies führt häufig zum Scheitern des Handelsgeschäfts. Die Ablehnungsquote für Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU) ist mit 45% weit höher. Hauptgründe sind KYC-Bedenken (29%), fehlende Sicherheiten (21%), fehlende Eignung zur Finanzierung (20%), sowie eine zu geringe Marge der Banken (15%).

Bis zu 45 % der Anträge auf Handelsfinanzierung für KMU werden abgelehnt.
Akkreditivprozess
Ein Akkreditiv (Letter of Credit, L/C) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Bank des Käufers und der Bank des Verkäufers. Die Bank des Käufers eröffnet das Akkreditiv auf Antrag ihres Kunden und gibt ein Zahlungsversprechen ab.
Die einzelnen Schritte eines Akkreditivs:
- Käufer und Verkäufer vereinbaren ein Handelsgeschäft. Der Verkäufer fordert ein Akkreditiv zur Absicherung.
- Der Käufer beantragt bei seiner Bank (Issuing Bank) ein Akkreditiv zu Gunsten des Verkäufers.
- Die ausstellende Bank prüft das Kreditrisiko des Käufers für das Handelsgeschäft, eröffnet das Akkreditiv und leitet es an ihre Korrespondenzbank (Negotiating Bank) weiter.
- Die Korrespondenzbank befindet sich in der Regel im selben Land wie der Verkäufer (Begünstigter).
- Die Korrespondenzbank beglaubigt das Akkreditiv und bestätigt dem Verkäufer das Akkreditiv und benennt alle Anforderungen und Dokumente, die für eine Auszahlung notwendig sind.
- Der Verkäufer (Begünstigte) erstellt die erforderlichen Dokumente. Die erforderlichen Dokumente können, insbesondere bei risikobehafteten Handelsgeschäften, sehr umfangreich sein.
- Der Verkäufer legt die erforderlichen Dokumente bei seiner Korrespondenzbank vor.
- Die Bank prüft die Dokumente auf vollständige Übereinstimmung mit den Vereinbarungen im Akkreditiv. Ist dies der Fall, leitet die Korrespondenzbank die Dokumente an die Issuing Bank weiter und fordert diese zur Zahlung auf.
- Die Bank des Käufers prüft die Dokumente erneut. Bei vollständiger Übereinstimmung mit den Vereinbarungen im Akkreditiv wird das Konto des Käufers belastet.
- Die Issuing Bank leitet die Zahlung an die Korrespondenzbank weiter, die wiederum den Betrag an den Verkäufer auszahlt.
- Die Issuing Bank leitet die erhaltenen Dokumente im Anschluss an den Käufer weiter, damit dieser die Ware zur Auslieferung anfordern kann.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Ware in der Regel noch unterwegs. Der Käufer hat die Zahlung allein auf Basis der bereitgestellten Dokumente durchgeführt. Bei einer falschen oder unvollständigen Warenlieferung besteht keine Möglichkeit des Eingreifens.
Kernelemente eines Akkreditivs sind die zugehörigen Dokumente. Legt der Verkäufer alle erforderlichen Dokumente vor, wird die Zahlung ausgelöst.

Bei einem Akkreditiv “handeln“ die Banken ausschließlich mit Dokumenten und nicht mit Handelsgütern oder (Dienst-)Leistungen, auf die sich die Dokumente beziehen.
Fehlerhafte und abgelehnte Akkreditive (Letter of Credits, L/C)
Etwa die Hälfte aller vorgelegten Akkreditiv-Dokumente sind fehlerhaft ausgestellt.
Fehler sind alle Abweichungen von den Bedingungen im Akkreditiv. Sämtliche Akkreditivbedingungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Parteien geändert werden. Jede Änderung verursacht Kosten und verzögert die Auszahlung. Jede kleinste Änderung und Klärung im Akkreditiv wird hierbei von den Banken an Ihren Kunden berechnet.
Können Fehler und Unstimmigkeiten nicht behoben werden, dann kann die Zahlung an den Verkäufer durch die Bank verweigert werden und es bleibt den Handelspartnern nur der Rechtsweg.
- Veraltete Dokumente.
- Vom Akkreditiv abweichende Rechnungsangaben.
- Abweichende Beschreibung der Handelsgüter.
- Fehler im Versicherungsdokument.
- Differenz zwischen Rechnungs- und Akkreditivbetrag.
- Transportweg, Verladehafen oder Bestimmungsort entsprechen nicht den Angaben im Akkreditiv.
- Ein erforderliches Dokument wird nicht oder unvollständig vorgelegt.
- Vorgelegte Dokumente entsprechen inhaltlich nicht den Akkreditivbedingungen.
- Die Bezeichnung der Dokumente und Benennung der Handelspartner in den Dokumenten stimmen nicht exakt mit den Angaben im Akkreditiv überein.
- Die Rechnung oder der Kontoauszug ist nicht entsprechend den Akkreditivbedingungen unterzeichnet.
Abweichungen können teilweise unter Aufsicht der Banken schnell korrigiert werden. Müssen Dokumente allerdings neu versendet werden, besteht immer das Risiko einer Akkreditiv-Ablehnung durch die Banken. Selbst wenn sich die Ware bereits auf dem Weg zum Käufer befindet.
Der gesamte Prüfvorgang wird auch heute noch sehr manuell abgewickelt und kann – je nach Art des Akkreditivs –mehrere Wochen dauern.
Cargodian.Trade
Cargodian macht Akkreditive überflüssig und bietet darüber hinaus eine erhöhte Zahlungssicherheit für den Verkäufer und eine Liefersicherheit und Qualitätskontrolle für den Käufer.